1. Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit dieser nichts abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Betriebseinstellungen, Nichtlieferungen oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ergebnisse sind höhere Gewalt und entbinden die Firma Ton und Technik Kubacky von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

 

3. Unsere Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung / Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfrist möglich.

 

4. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor der Inbetriebnahme von dem einwandfreien Zustand unserer Technik, und dessen Vollständigkeit zu überzeugen. Weiter verpflichtet sich unser Kunde die Geräte vor der Inbetriebnahme vollständig zu verstehen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit mit allem zur Inbetriebnahme notwendigen Zubehörteilen.

 

5. Die Mietgegenstände sind Eigentum der Firma Ton und Technik Kubacky und dürfen weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden.

 

6 . Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft der Mietvertrag und Mietgebühr automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.

 

7. Der Mieter ist verpflichtet die Firma Ton und Technik Kubacky unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden können, oder ein Rücktritt vom Vertrag beabsichtigt wird. Für den Fall dass der Mieter nicht mindestens 10 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von unserem Vertrag zurücktritt, behalten wir uns vor, einen Schadenersatz in Höhe von 15% des Mietzinses in Rechnung zu stellen.

 

8. Unsere Preise verstehen sich in EURO (€). Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen behalten wir uns vor. Alle Preise verstehen sich durch Selbstabholung ab unserem Lager. Die Kosten für den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls nichts anderes vorher vereinbart wurde.

 

9. Unsere Geräte sind grundsätzlich nicht versichert. Der Mieter verpflichtet sich, zum Ersatz von sämtlichen, auch durch Dritten verursachten Schaden,

 

10. Der Mieter hat grundsätzlich dafür sorge zu tragen, die Beschädigung und den Verlust von Mietgegenständen auszuschließen. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser vereinbarten Pflicht haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste, dabei ist eine Reparatur durch den Kunden nicht statthaft.

 

11. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden, seine Gäste oder durch die falsche Anwendung unserer Mietgegenstände verursacht wurden übernimmt die Firma Ton und Technik Kubacky keine Haftung. Der Mieter stellt dem Vermieter von allen Schadensersatzforderungen frei, die eventuell durch die zur Verfügung gestellten Geräte und Zubehör entstehen.

 

12. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart wurde, am Tage der Abholung der Mietgegenstände in Bar ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für Firmeninterne Angelegenheiten per EDV abgespeichert werden.

 

14. Weitere Leistungen des Mieters: - der Mieter haftet für Schäden an unseren Mietgegenständen in voller Höhe, die durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt verursacht wurden. - der Veranstalter ist verpflichtet die Veranstaltung der GEMA anzumelden. - der Veranstalter hat für eine Zufahrt zum Entladeplatz, Arbeitsbeleuchtung, einen freien Zugang sowie für einen ausreichenden Stromanschluss zu sorgen.

 

15. Besondere Vereinbarungen können schriftlich vereinbart werden.

 

16. Als Gerichtsstand wird Bad Neustadt a.d.Saale vereinbart.